Schulkreiskommission

Mitglieder der Schulkreiskommission

 

Heinzer Markus
Präsident
Breitenrainstrasse 59, 3013 Bern
Tel 079 872 88 52

markus.heinzer@bern.ch

Grünes Bündnis
Berater für Schulsteuerung und Bildungspolitik

Zuständig für folgende Schulleitungen: Marcel Sahli, Christian Stauffer, Christian Schwarz

Fretz-Männel Rainer
Vizepräsident
Balmweg 28, 3007 Bern

rainer.fretz-maennel@bern.ch

GLP
Systemischer Coach und Berater

Zuständig für folgende Schulleitungen: Christine Herrmann, Beatrice Rüfli, Rachel Weber

Baeriswyl Véronique
Waffenweg 25, 3014 Bern

SP
Sozialarbeiterin FH, Schulsozialarbeiterin

Barthelmy Marianne
Blumenbergstrasse 50, 3013 Bern

Dipl. Expertin Intensivpflege/ Praxisausbildnerin

Elternratsmitglied Spitalacker

Ferrero Lara
Kasernenstrasse 11a, 3013 Bern

lara.ferrero@bern.ch

Grünes Bündnis
Lehrerin, Heilpädagogin

Zuständig für folgende Schulleitungen: Anna Barbara Feitscher, Sandro Durrer

Martin Krummacher
Sustenweg 88, 3014 Bern

martin.krummacher@bern.ch

 

Grüne Freie Liste
Fachmitarbeiter, digitale Zone SBB

Zuständig für folgende Schulleitungen: Jürg Läderach

Heinz Ochsenbein
Wylerfeldstrasse 8, 3014 Bern

SP
Erwachsenenbildner Psychodrama

Wettstein Jan

Viktoriarain 12, 3013 Bern

Juso
Student an der PH für Pädagogik

 

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulkreiskommissionen in der Stadt Bern sind in der kantonalen sowie der städtischen Schulgesetzgebung geregelt.

– Volksschulgesetz
– Volksschulverordnung (VSV)
– Schulreglement (SR)
– Schulverordnung (SV)

Die Schulkreiskommission ist verantwortlich für die strategische Führung des Schulkreises. Sie ist als Vorgesetzte der Schulleitung verantwortlich für deren Anstellung und Führung sowie für die Steuerung der Schulentwicklung im Schulkreis und in den Schulstandorten.

Einige besondere Aufgaben sind z.B.
… dafür sorgen, dass jedes Kind die Volksschule besucht
… erlassen des Leitbildes für den Schulkreis
… erlassen der Schulprogramme für die Schulstandorte (Umsetzung des Leitbildes)
… definieren von Jahreszielen
… erlassen von Konzepten und festlegen von Organisationsformen
… erlassen von Pflichtenheften für die einzelnen Standort-Schulleitungen sowie für die geschäftsführende Schulleitung
… bestimmen der Oberstufenmodelle (Spiegel, Manuel oder Twann) für die einzelnen Standorte
… erlassen von Richtlinien zur Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern
… regeln des Vorgehens bei Disziplinarischen Massnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern, soweit dies nicht anderweitig geregelt ist

Arbeitsweise der Schulkreiskommission
Pro Schuljahr finden 8-10 Sitzungen gemeinsam mit dem Schulleitungsteam des Schulkreises statt. Die Schulkreiskommission organisiert sich zudem für einzelne Arbeitsbereiche in ständigen oder temporären Arbeitsgruppen oder dauernden Ressorts. Auch hierbei wird eng mit der Schulleitung zusammengearbeitet.

Probleme mit der Schule – was tun?
Wenn Sie als Eltern Fragen zu Schulthemen haben oder mit etwas nicht einverstanden sind, so ist es wichtig, dass Sie uns das mitteilen und es mit der richtigen Person besprechen.
Alle Schullaufbahnentscheide und Verfügungen sind beschwerdefähig, das heisst, Sie haben 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid beim zuständigen Schulinspektorat Kreis 5 Einspruch zu erheben. Wir bitten Sie, vor einer Beschwerde das Gespräch zu suchen. Oft kann so bereits eine Lösung gefunden werden. Falls das gelingt, sparen wir Zeit und Energie.

Das untenstehende Schema zeigt das Vorgehen:

1. Kontaktaufnahme mit Klassen- oder Fachlehrperson

2. Kontaktaufnahme mit der Standortschulleitung

3. Kontaktaufnahme mit dem Präsidium der Schulkommission

4. Kontaktaufnahme mit dem Schulinspektorat