Ferienbetreuung

Ab den Herbstferien 2022 findet die Ferienbetreuung für alle Kinder im Schulstandort Breitfeld/Wankdorf in allen Ferienwochen in der Tagesbetreuung Breitfeld statt.

Die Betreuung wird soweit als möglich von den Betreuungspersonen der Tagesbetreuung Breitfeld und der Ganztagesschule Wankdorf übernommen.

Die Leitung der Tagesbetreuung Breitfeld ist auch für die Ferienbetreuung Breitfeld zuständig.

Verpflegung
Das Catering übernimmt die Qaurtierküche Wyleregg gemäss dem Qualitätslabel Fourchette verte, das Label der ausgewogenen Ernährung.

Öffnungszeiten
Die Betreuung während der Ferien wird gesamtstädtisch von 7:00-18:00 Uhr angeboten.

Ausnahme sind die zwei Wochen vom 24.12.2022 – 08.01.2023, wo in der ganzen Stadt keine Ferienbetreuung stattfindet.

Anmeldung

Die Möglichkeit zur Anmeldung für die Betreuung während der Sportwoche, den Frühlings- und Sommerferien 2023 startet Anfang November 2022 mittels Briefversand.

Die Anmeldefrist für die Ferienbetreuung in der Februarwoche, den Frühlingsferien 2023 ist der Freitag, 16. Dezember 2022.

Die Anmeldefrist für die Ferienbetreuung in den Sommerferien 2023 ist der Sonntag, 26. Februar 2023.

Alle fristgerecht angemeldeten Kinder haben einen Betreuungsplatz.

Anmeldeformular & Begleitschreiben als Download:

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Ausnahmen für eine Aufnahme nach dem 16.12.2022:

  • Zuzüger
  • Erziehungsberechtigte gehen einer neuen Arbeit nach/Pensenänderung
  • Sozialpartner melden, dass die Kinder Betreuung brauchen

Kosten

Die Kosten für die Ferienbetreuung werden analog der Tagesbetreuung / der Ganztagesschule einkommensabhängig abgestuft. Die Betreuungskosten bewegen sich zwischen Fr. 10.- bis 50.- pro Tag. Ein Betreuungstag umfasst 11 Stunden, wovon 10 verrechnet werden.
Das Mittagessen beträgt je nach Einkommen Fr. 3.-, 6.- oder 9.-.
Die Gebühren werden periodisch für die bestellten Leistungen gemäss Anmeldung, sie werden nach den Ferien in Rechnung gestellt.

Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich keinen Gebührenerlass zur Folge.
Ausnahmen:
Keine Gebühren sind gemäss der städtischen Verordnung über die Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern (Art. 44, Abs. 4 und 5) geschuldet

  • bei ärztlich bestätigter Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin wegen Krankheit und Unfall
  • bei Abwesenheit wegen gewichtiger und unvorhergesehener familiärer Ereignisse

Abmeldung

Abmeldung Ferienbetreuung ohne Kostenfolge

  • Wegzug
  • Arbeitsverlust

Für Abmeldungen von einem Angebot während der Ferienzeit nach dem Anmeldetermin schulden die Eltern oder Erziehungsberechtigten:

  • 20 Prozent der Gebühr für das bestellte Angebot bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn des Angebots;
  • 70 Prozent der Gebühr bei einer Abmeldung bis fünf Tage vor Beginn des Angebots;
  • die gesamte Gebühr bei späterer Abmeldung