Informationen und Downloads für Eltern im Standort Breitfeld/Wankdorf

Seit Frühling 2021 erfolgen Informationen der Schule an die Eltern nicht mehr oder nur im Ausnahmefall in Papierform, sondern digital via den Klassenelternchat. Per Sommer 2023 wechseln wir von der bisherigen App Mattermost auf die App KLAPP.
KLAPP ist der Informationskanal der Schule. Antworten, Fragen und Anliegen seitens Eltern können via Direktnachricht von KLAPP, per Mail, Telefon oder persönlich an die Lehrpersonen oder an die Schulleitung herangetragen werden.

Die Login-Daten für KLAPP erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen oder dem Schulsekretariat.

Was tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

  • Im Klapp-Portal (www.klapp.mobi): Sie können das Passwort in den Einstellungen (oben links) unter “Passwort ändern” zurücksetzen.
  • Mobil-App: Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, gehen Sie im Anmeldeformular ganz unten zu «Passwort zurücksetzen».

Wenn Sie keine Mail in Ihrem Posteingang finden, kontrollieren Sie Ihren Spam- oder Junkordner. In seltenen Fällen kann es bis zu 15 Minuten dauern, bis die Mail zugestellt werden kann. Falls Sie keine Mail erhalten, bitte rufen Sie bitte den KLAPP-Support-Dienst unter 032 510 08 38 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an support@klapp.pro.

Auch bei allen anderen Fragen rund um KLAPP steht Eltern der Support gerne zur Verfügung:
032 510 08 38 | support@klapp.pro | Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 17.00 Uhr

Datenschutz mit der KLAPP-App:

Wie jede Internet-Plattform und App benötigt KLAPP für die zugangsgeschützten Bereiche sowie für die Einrichtung eines Benutzerkontos wenige Personendaten. Die Daten werden nur zum vorhergesehenen Zweck erhoben, bearbeitet und unter keinen Umständen zweckentfremdet. Dabei hält sich KLAPP streng an folgende Grundsätze:

  • Benutzerdaten werden unter keinen Umständen an Dritte verkauft oder für Werbung verwendet.
  • Es werden keine unnötigen Daten erhoben, um die Privatsphäre jedes Benutzers bestmöglich zu schützen.
  • Benutzerdaten werden in der Schweiz gespeichert und verarbeitet und Partner von KLAPP halten die schweizerischen und europäischen Datenschutzverordnung ein.
  • Nutzer/innen entscheiden selbst darüber, welche Kontaktdaten sie gegenüber anderen Benutzenden teilen oder verbergen wollen.
  • Klapp verzichtet zum Schutz der Privatsphäre der Benutzer auf die Aufzeichnung des Surfverhaltens von registrierten Nutzer/innen.

Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen.

Absenzen

Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht. Wir unterscheiden zwischen entschuldigte Absenzen und unentschuldigten Absenzen:

Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen sind:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit und Todesfall in der Familie

Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen sind:

  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Prüfungsaufgebote
  • berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen ab dem 7. Schuljahr
  • Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst oder den schulärztlichen Dienst
  • bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie
  • ärztlich verordnete Therapien.

Die Standortschulleitung kann weitere Entschuldigungsgründe anerkennen.
Die Klassenlehrperson ist so früh wie möglich zu benachrichtigen. Sie kann ein Arztzeugnis oder andere Bestätigungen einfordern.

Unentschuldigte Absenzen
Werden Absenzen nicht begründet oder nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten diese als unentschuldigt.

Bezug freie Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in den Unterricht zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden und ohne Angabe von Gründen. Die Klassenlehrkraft und allenfalls auch die betroffenen Fachlehrkräfte sind frühzeitig, jedoch bis spätestens am Vortag zu orientieren. Es wird empfohlen, an speziellen Schulanlässen wie z.B. an Sporttagen, Schulfesten usw. keine Halbtage zu beziehen. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Bezug eines freien Halbtages

Dispensationen

Dispensationen sind im Voraus zu planende und mittels Gesuch zu beantragende Freistellungen vom Unterricht die von der Schulleitung bewilligt werden müssen.

Dispensationen sind insbesondere möglich:

  • im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können
  • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
  • im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
  • auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen (gesundheitliche Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexe Lernstörungen)
  • für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
  • bei Vorliegen besonderer Gründe kann eine Dispensation vom Unterricht ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr gewährt werden. Die Standortschulleitung bewilligt mehrwöchige Dispensationen maximal zweimal innerhalb der obligatorischen Schulzeit. Eine Abwesenheit von mehr als acht Wochen gilt als eine Abmeldung bei der Schule, die bei einer allfälligen Rückkehr eine erneute Anmeldung erfordert.

Die Eltern reichen Dispensationsgesuche (PDF-Version, Word) spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Standortschulleitung ein. Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.
Für die Dispensation für Schnupperlehren wird eine kürzere Frist gewährt: Dispensationsgesuch_Schnupperlehre (PDF)

Sie ziehen in unser Quartier und möchten Ihr/e Kind/er an unserer Schule anmelden?
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular

aus und senden es an die Schulleitung. Die Schulleitung wird anschliessend die Klasseneinteilung machen und Ihnen alle nötigen weiteren Informationen zukommen lassen.

Sie sind nicht sicher, ob Ihr/e Kind/er aufgrund Ihrer Wohnadresse zu unserem Schulstandort Breitfeld/Wankdorf gehören?
Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat, Frau Kruger wird Ihnen Auskunft geben können.

Benötigen Sie schulergänzende Betreuung? Informieren Sie sich über unsere Tagesbetreuung Breitfeld und Ganztagesschule Wankdorf.

Die Berufswahl ist ein zentrales Thema auf der Sekundarstufe I, denn schon bald heisst es für die Jugendlichen eine Entscheidung zu treffen, in welche Richtung es nach der obligatorischen Schulzeit gehen soll. Welcher Bildungsweg soll eingeschlagen werden? Ist es eher eine berufliche Grundbildung oder doch eine weiterführende Schule?

Diese Fragen gilt es während dem Berufswahlprozess zu klären, um eine optimale Anschlusslösung zu finden.

Damit die berufliche Zukunft der Jugendlichen optimal vorbereitet werden kann, ist eine Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Berufsberatung und Eltern unabdingbar. Durch die professionelle Zusammenarbeit der beteiligten Partner können die Jugendlichen begleitet werden und dadurch ihre Stärken entdecken und entfalten und schliesslich die passende Anschlusslösung finden.

 

Auf der Sekundarstufe I wird eine Lektion pro Woche der «beruflichen Orientierung» gewidmet. Dabei werden unter anderem folgende Berufswahlschritte durchlaufen:

  • Ich lerne meine Interessen und Stärken kennen.
  • Ich lerne die Berufs- und Ausbildungswelt kennen.
  • Ich vergleiche meine Interessen und Stärken mit den Anforderungen der Berufe und Ausbildungen.
  • Ich schaue mir die interessanten Berufe genauer an, z. B. in einer Schnupperlehre.
  • Ich setze meine Entscheidung um, suche eine Lehrstelle oder melde mich bei einer Schule an.
  • Ich bereite mich auf die Lehre/Schule vor oder suche eine Alternative.

Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden im Berufswahlprozess. Dazu werden neben den oben erwähnten Punkten auch Bewerbungsunterlagen hergestellt, Tipps und Tricks für die Findung einer Schnupperlehre oder einer Lehre gegeben und vieles mehr.

 

Hilfreiche Links und Kontakte

Informationen zum Schweizer Bildungssystem
berufsberatung.ch

Informationen zu Berufen
berufsberatung.ch/info
yousty.ch/lehrstellen

Bewerbungsschreiben und Lebenslauf verfassen
yousty.ch/bewerbungsschreiben
yousty.ch/lebenslauf
berufsberatung.ch/bewerbungsschreiben

Schnupperlehren finden
berufsberatung.ch/schnupperlehre
yousty.ch/schnupperlehren
bkd.be.ch/lehrbetriebe

Lehrstellen finden
bkd.be.ch/offene-lehrstellen
berufsberatung.ch/lehrstellen
yousty.ch/lehrstellen

 

Berufsberatung – BIZ Bern

Christine Deubelbeiss
031 636 28 65
christine.deubelbeiss@be.ch

Frau Deubelbeiss ist die verantwortliche Berufs- und Laufbahnberaterin für den Schulstandort Wankdorf. Sie hilft die Lernenden im Berufsfindungsprozess zu beraten und zu unterstützen.

Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich für ein Kurzgespräch im Schulhaus anzumelden, eine Berufsberatung im BIZ durchzuführen, ein Klärungsgespräch oder einen Bewerbungscheck, bei welchem alle Bewerbungsunterlagen gecheckt werden, in Anspruch zu nehmen. Unter folgendem Link können sich Schülerinnen und Schüler anmelden: biz.bkd.be.ch/beratungsangebote

Download Dispensationsgesuch für eine Schnupperlehre:
Dispensationsgesuch

Die Bildungslandschaft Wankdorf ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Bern, Schule Wankdorf und toj. Das Ziel des Projekts ist es, durch gemeinsames Zusammenwirken von schulischen und ausserschulischen Angeboten einen gelingenden Übergang von Schule in Erwachsenenwelt der Jugendlichen der Schule Wankdorf zu ermöglichen.
Kontakt: tara.koch@bila-wankdorf.ch 

Link: www.bila-wankdorf.ch

Beobachtungen und Einschätzungen von Entwicklung und Verhalten der Schülerinnen und Schüler gehören zum Kerngeschäft von Lehrpersonen. Die Beurteilung besteht aus fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Beurteilung basiert auf Wissen, Können, Wollen und Anwenden.

förderorientierte bzw. formative Beurteilung:

  • Der individuelle Lernprozess wird festgehalten, besprochen und durch Ihr Kind selbst eingeschätzt.
  • Sie soll den Kindern Vertrauen in ihr Können und in ihre Fähigkeiten geben und sie dazu bringen, Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen.

summative Beurteilung:

  • Sie gibt Auskunft über den Lernerfolg zu einem bestimmten Zeitpunkt und zeigt auf, ob die zum Ziel gesetzten Kompetenzen erreicht oder noch nicht erreicht sind.
  • Daraus werden neue Ziele definiert.

Beurteilung im Standortgespräch:

  • Ein wichtiger Teil der Beurteilung ist auch das Standortgespräch. Es findet einmal jährlich mit Lehrperson, Eltern und dem Schüler / der Schülerin statt.
  • Es ist ein gleichberechtigter Austausch mit aktivem Einbezug der Kinder und Eltern.
  • Es beinhaltet Beobachtungen zum aktuellen Stand der Entwicklung, sowie Rückblick und Ausblick zu den fachlichen und überfachlichen Kompetenzen.

Bei Interesse finden Sie hier weitere Angaben zur Beurteilung mit dem Lehrplan 21 im Kanton Bern August 2018

Mit der Einführung des Lehrplans 21 verbringen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit in der Schule. Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen nicht dazu, Unterricht zu Hause nachzuholen bzw. ergänzend weiterzuführen. Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Ebenso gehören Übungs-und Vertiefungsphasen, insbesondere auch im Hinblick auf Beurteilungsanlässe, grundsätzlich zum Unterricht.

Deshalb haben wir die Hausaufgaben in unserem Schulkreis bis zum 4. Primarschuljahr abgeschafft.

Die Kinder werden jedoch administrative Aufträge erhalten (etwas von der Schule nach Hause bringen, Material für den Unterricht bereitstellen, usw). Ebenfalls sind zeitweise Aufträge möglich, die explizit nicht in der Schule erledigt werden können (z.B. Interview mit einem Elternteil oder Erhebung von Daten usw.)

Ab dem 5. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben im Zeitrahmen des Lehrplans, d.h.:

  • max. 30-45 Min./Woche für 5. und 6. Schuljahr
  • max. 90 Min./Woche ab dem 7. Schuljahr

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Thema Hausaufgaben mit dem Lehrplan 21 August 2018

Ab dem 5. Schuljahr ist zudem die Anmeldung bei der Lernbegleitung möglich: Informationen und Anmeldung Lernbegleitung

Unsere Schule arbeitet eng mit folgenden Fachstellen zusammen:

Erziehungsberatung des Kantons Bern

Abklärungs- und Beratungsstelle bei

  • schwierigen Erziehungssituationen
  • familiären Belastungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • schulischen Lern- und Leistungsproblemen

Gesundheitsdienst der Stadt Bern

Fachstelle für

  • Förderung und Integration von Kindern im Vorschulalter
  • Schulärztliche Untersuchungen inkl. Beratung/Spezialuntersuchungen
  • Schulreifeabklärungen
  • Abklärungen für Logopädie und Psychomotorik
  • Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen

Schulsozialarbeit der Stadt Bern

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern/Jugendlichen, Eltern, Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden und sind kostenlos. Unsere Schulsoziarbeitenden an der Schule Breitfeld/Wankdorf sind Vanessa Dürr und Michael Siffert: Kontakt

Ausflüge oder Lager verursachen teilweise Kosten. Die Schule trägt die Kosten wann immer möglich selbst (durch Spezialfinanzierungen, Fonds der Stadt oder durch die Klassenkasse). Manchmal braucht es jedoch einen Elternbeitrag.

Der maximale Elternbeitrag pro Tag beträgt 23.50 CHF. Für ein Skilager, das Ausrüstung und Tickets zu Skigebieten beinhaltet, kann der Elternbeitrag ausnahmsweise höher sein.

Unabhängig von der Höhe des Betrages, werden Elternbeiträge für manche Familien zur Belastung, besonders wenn für mehrere Kinder gleichzeitig ein Elternbeitrag geleistet werden muss. Deshalb dürfen Eltern ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an Schulanlässe (Word-Version oder PDF-Version) an die Schulleitung stellen.

Gesundheit fördern – Bildung stärken

Bildung ist wichtig. Gesundheit auch. Idealerweise gehen die beiden Aspekte Hand in Hand. Damit Kinder und Jugendliche ihr volles Potenzial ausschöpfen können und Lehrpersonen gerne unterrichten, braucht es Schulen mit einem gesunden Klima. Das ist wichtig und dafür setzen wir uns ein! Unsere Schule ist Mitglied beim Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen der Stadt Bern, welches vom Gesundheitsdienst koordiniert wird.

Zuständigkeit

Severina Leibundgut (Schulhaus Wankdorf) und Lisa Gerber (Schulhaus Wankdorf) kümmern sich als zuständige Gesundheitskoordinatorinnen um gesundheitsfördernde und präventive Themen. Sie werden dabei von 2-3 Lehrpersonen aus dem Schulstandort unterstützt und arbeiten eng mit der Schulsozialarbeit und der Schulleitung zusammen.

Diese Themen liegen uns am Herzen

  • Gewaltprävention (Konfliklotsen, SIG)
  • SchülerInnengesundheit (Zusammenarbeit mit der Berner Gesundheit, Gesundheitsdienst- und Kulturvermittlung der Stadt Bern, toj Bern, Ausstellung „Mein Körper gehört mir“, “echte Schätze”…)
  • Bewegung und Ernährung (Bewegtes Lernen, Wanki-Znüni, Pausenkiosk, Znüni-Box, fit4future…)
  • Pausengestaltung (Spielkiste)
  • Schulhauskultur (gleiche Regeln, Schüler/innenrat, Respekt)
  • Lehrer/innengesundheit (verschiedene Projekte, Aktivitäten, Weiterbildungen)

Schwerpunktthema 2019–2023

  • Lebens- und Gesundheitskompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken

Kontakt

Gesundheitsteam Breitfeld- Wankdorf
Severina Leibundgut
Morgartenstrasse 2
3014 Bern

severina.leibundgut@base4kids.ch

Links

bern.ch/gf-schule
schulnetz21.ch

Wir üben in der Schule den Umgang mit Medien von klein auf. Wir fördern das Verständnis und die Kompetenzen sowie die sinn- und massvolle Nutzung für schulische Zwecke.

Umsetzung:

  • iPads im Unterricht:
    • Basisstufen: fünf iPads pro Klasse
    • 3. und 4. Klasse: für zwei Schülerinnen und Schüler ein iPad
    • 5. bis 9. Klasse: pro Schülerin und Schüler ein iPad
  • WLAN in allen Unterrichtsräumen
  • Beamer, Drucker und weiteres Zubehhör

Bedingung:
Eltern setzen sich mit den Nutzungsvereinbarungen auseinander, unterzeichnen diese und geben sie der Klassenlehrperson Ihres Kindes ab:

Übersetzungen der Nutzungsvereinbarungen können Sie bei christine.herrmann@bern.ch beantragen.

Genauere Angaben zur Einführung der neuen Plattform und der Arbeit mit den iPads finden Sie hier: Informationsanlass Einführung iPads und Plattform Base4Kids2 August 2019

In unserer digitalen Welt, die sich laufend verändert und Neues hervorbringt, das Gleichgewicht und den Überblick zu behalten, ist für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie für Lehrpersonen und Schulleitungen eine grosse Herausforderung. Der Gesundheitsdienst der Stadt Bern bietet deshalb das Beratungsangebot “Digitales Gleichgewicht”.

Viermal pro Schuljahr (nach den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Frühlingsferien) werden in den Klassen des Zyklus 1 und 2 Reihenuntersuchungen durchgeführt. Diese regelmässigen Lauskontrollen in den Basisstufen sowie allen 3.-6. Klassen haben sich bewährt. Am LausRaus“-Aktionstag untersucht Team aus Eltern und Vertretungen des Gesundheitsdienstes jedes Kind. Die Eltern bereiten LausRaus“-Aktionstag am Vortag zu Hause wie folgt vor:

Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich. Sollten in Ihrer Familie trotz der Reihenuntersuchungen Läuse auftauchen, finden Sie hier Hilfe und alles Wissenswerte über Läuse.

Möchten Sie bei den LausRaus-Untersuchungen mitmachen? Die zuständige Schulleitung Beatrice Rüefli freut sich über Ihre Mithilfe.

Der Lehrplan 21 wird im Kanton Bern ab dem 1. August 2018 gestaffelt eingeführt, die Einführungsphase gilt per Sommer 2022 als abgeschlossen. Der neue Lehrplan stärkt insbesondere die Fachbereiche Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik. Er lässt den Schulen vielfältige Freiräume.

Der Lehrplan 21 ist öffentlich zugänglich und online abrufbar: Lehrplan 21

Weitere Informationen rund finden sie hier: Einführung Lehrplan 21 Herbst 2017

Wenn Sie als Eltern Fragen zu Schulthemen haben oder mit etwas nicht einverstanden sind, so ist es wichtig, dass Sie uns das mitteilen und es mit der richtigen Person besprechen.
Alle Schullaufbahnentscheide und Verfügungen sind beschwerdefähig, das heisst, Sie haben 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid beim zuständigen Schulinspektorat Kreis 5 Einspruch zu erheben. Wir bitten Sie, vor einer Beschwerde das Gespräch zu suchen. Oft kann so bereits eine Lösung gefunden werden. Falls das gelingt, sparen wir Zeit und Energie.

Das untenstehende Schema zeigt das Vorgehen:

1. Kontaktaufnahme mit Klassen- oder Fachlehrperson

2. Kontaktaufnahme mit der Standortschulleitung

3. Kontaktaufnahme mit dem Präsidium der Schulkommission

4. Kontaktaufnahme mit dem Schulinspektorat

Wir sind freundlich und grüssen einander.

Wir sind respektvoll und tolerieren keine Beleidigungen und keine Gewalt.

Wir tragen Sorge zum Material und zur Schulhauseinrichtung.

Wir entsorgen Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus erst beim ersten Läuten.

Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.

Fahrzeuge bleiben draussen.

Sie werden am dafür vorgesehenen Platz parkiert.

Wir haben unser Arbeitsmaterial bereit.

Wir erledigen unsere Ämtli und Hausaufgaben.

In der grossen Pause sind alle Schülerinnen und Schüler draussen auf dem Schulhausareal.

Wir essen und trinken unser Znüni erst auf dem Pausenplatz – nicht im Schulhaus.

Im Schulhaus trinken wir nur Wasser.

Private elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern:

  • Schulhäuser Markus und Breitfeld: sind auf dem ganzen Schulareal bis 18 Uhr ausgeschaltet und nicht sichtbar.
  • Schulhaus Wankdorf: werden bei Unterrichtsbeginn abgegeben und können bei Unterrichtsende (am Mittag und Nachmittag) wieder abgeholt werden. Vor und nach dem Unterricht können die Geräte ausserhalb der Schulgebäude genutzt werden. Es wird auf das geltende öffentliche Recht hingewiesen: Insbesondere sind auf dem gesamten Schulgelände Videoaufnahmen sowie Fotografien untersagt.
  • Mit Erlaubnis von Lehr- und Betreuungspersonen dürfen private elektronische Geräte temporär genutzt werden.
  • In Notfällen (z.B. bei Unfällen um Hilfe zu holen) darf ein Anruf ohne Rückfrage getätigt werden. Wann immer möglich macht dies jedoch eine erwachsene Person.

Die Schule ist ein Lern- und Arbeitsort, entsprechend kleiden wir uns.

Zu freizügige Kleidung, Tarnkleidung und Kapuzen/Mützen/Hüte werden im Unterricht nicht toleriert.

Massnahmen bei Verstössen:

  1. Persönliches Gespräch zwischen Lehrperson und Schulkind
  2. Einbezug Klassenlehrperson
  3. Einbezug Eltern
  4. Einbezug Schulleitung

Der Elternrat engagiert sich jährlich dafür, den Schülerinnen und Schülern ab dem 3. Basisstufenjahr das Schlittschuhlaufen näher zu bringen.

Jeweils von September bis ca. März kann jedes Kind für 20.- ein passendes Paar Schlittschuhe ausleihen. Die Klassen werden während der Unterrichtszeit durch die Lehrpersonen zur Ausleihe begleitet.

Eltern werden jeweils im ersten Quartal des Schuljahres mittels digitaler Umfrage auf Klapp dazu eingeladen, für ihr Kind ein paar Schlittschuhe zu bestellen.

Die Schule ist grundsätzlich unentgeltlich. Das heisst:

  • Die Schule stellt das Material im Unterricht zur Verfügung, also genügend Bleistifte, Gummi, Farbstifte, Scheren, Leim, Lineale, Geodreiecke, Spitzer, Kopfhörer, Taschenrechner, Zirkel, etc.
  • 5.-9. Kl.: Bei Hausaufgaben, die einen Zirkel, Taschenrechner o. Ä. benötigen, gibt die Schule dieses Material als Leihgabe nach Hause. Gehen Dinge in diesem Zusammenhang kaputt oder verloren, werden diese Einzelfälle (evtl. in Absprache mit der Schulleitung) geprüft.
  • Die Schülerinnen und Schüler bringen selbst mit: Finken, Hallenschuhe und Turnkleider, freiwillig ein Etui.

Dies ist eine Abmachung des Schulleitungsteams und gilt im Sinne der Chancengerechtigkeit für den ganzen Schulkreis Breitenrain-Lorraine.

Der Schulweg und die Sicherheit auf dem Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) hat hilfreiche Tipps für Eltern rund ums Thema Schulweg.

Am besten kommen die Kinder zu Fuss zur Schule. 

Empfehlung der Schule Breitfeld/Wankdorf in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei:

  • Trottinette erst ab dem 3. Schuljahr
  • Velo erst ab bestandener Veloprüfung ab dem 5. oder 6. Schuljahr

Die Schulleitung achtet bei der Klasseneinteilung auf zumutbare Schulwege. Sie arbeitet mit der Verkehrspolizei, der Stadt Bern und dem Elternrat zusammen und setzt sich somit für möglichst sichere Schulwege ein.

Sollte Ihr Kind zuhause einmal erzählen, dass es auf dem Schulweg von einer unbekannten Person angesprochen wurde, finden Sie hier Hinweise dazu, wie Sie handeln können: Merkblatt Polizei zum Thema Verhalten bei Ansprechen von fremden/bekannten Personen auf dem Schulweg

Welche Angebot gibt es für Kinder, Jugendliche und Eltern im Quartier Breitenrain-Lorraine? Nachfolgend finden Sie eine Auswahl:

Auf dieser Website sind aktuelle Informationen, Formulare und wichtige Adressen zu finden.
Eine Schulwebseite lebt aber auch von Reportagen und Fotos von Schulanlässen und Projekten aus dem Schulalltag. Darauf sind teilweise auch Schülerinnen und Schüler abgebildet, jedoch ohne weitere Personenangaben.
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Foto mit Ihrem Kind auf der Schulwebsite erscheint, teilen Sie uns dies bitte mit diesem Formular mit.