Informationen und Downloads für Eltern Spitalacker/Breitenrain

Informationen

Informationen der Schule erfolgen noch bis zu den Herbstferien in der Regel in Papierform oder per E-Mail. Bitte benachrichtigen Sie das BackOffice im Falle einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse! Lehrpersonen (vorname.nachname@base4kids.ch) und Schulleiter*innen (vorname.nachname@bern.ch) können per E-Mail erreicht werden . Bitte verzichten Sie darauf, uns per WhatsApp zu kontaktieren, auch wenn Ihnen die Telefonnummern bekannt sind (die Datenschutzrichtlinien des Kantons Bern verbieten uns den Gebrauch von WhatsApp im schulischen Kontext ausdrücklich!).

Ab Herbstferien forcieren die Schule der Stadt Bern das Kommunikationstool KLAPP.
Alle Eltern haben einen persönlichen Code erhalten, über den Sie sich registrieren können.
Klapp bietet die Möglichkeit, dass Eltern, Lehrpersonen und die Schulleitung untereinander kommunizieren, Daten austauschen und gemeinsame Kalender führen können. Absenzen können von den Eltern selbst eingereicht werden.
Elterninformation KLAPP

Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht. Wir unterscheiden zwischen entschuldigte Absenzen und unentschuldigten Absenzen:

Nicht vorhersehbare, entschuldigte Absenzen sind:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit und Todesfall in der Familie

Vorhersehbare, entschuldigte Absenzen sind:

  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Prüfungsaufgebote
  • berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen ab dem 7. Schuljahr
  • Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst oder den schulärztlichen Dienst
  • bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie
  • ärztlich verordnete Therapien.

Die Standortschulleitung kann weitere Entschuldigungsgründe anerkennen.
Die Klassenlehrperson ist so früh wie möglich zu benachrichtigen. Sie kann ein Arztzeugnis oder andere Bestätigungen einfordern.
Absenzenformular

Unentschuldigte Absenzen
Werden Absenzen nicht begründet oder nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrkraft bekannt gegeben, gelten diese als unentschuldigt.

Bezug freie Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in den Unterricht zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden und ohne Angabe von Gründen. Die Klassenlehrkraft und allenfalls auch die betroffenen Fachlehrkräfte sind frühzeitig, jedoch bis spätestens am Vortag zu orientieren. Es wird empfohlen, an speziellen Schulanlässen wie z.B. an Sporttagen, Schulfesten usw. keine Halbtage zu beziehen. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich.
Formular Bezug freier Halbtage

Dispensationen

Dispensationen sind im Voraus zu planende und mittels Gesuch zu beantragende Freistellungen vom Unterricht die von der Schulleitung bewilligt werden müssen.

Dispensationen sind insbesondere möglich:

  • im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können
  • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
  • im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
  • auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen (gesundheitliche Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexe Lernstörungen)
  • für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
  • bei Vorliegen besonderer Gründe kann eine Dispensation vom Unterricht ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr gewährt werden. Die Standortschulleitung bewilligt mehrwöchige Dispensationen maximal zweimal innerhalb der obligatorischen Schulzeit. Eine Abwesenheit von mehr als acht Wochen gilt als eine Abmeldung bei der Schule, die bei einer allfälligen Rückkehr eine erneute Anmeldung erfordert.

Die Eltern reichen Dispensationsgesuche (Word-Version oder PDF-Version) spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Standortschulleitung ein. Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.
Für die Dispensation für Schnupperlehren wird eine kürzere Frist gewährt: Dispensation Schnupperlehre_Berufseinblick (Word) / Dispensation Schnupperlehre_Berufseinblick(PDF)

Sie ziehen in unser Quartier und möchten Ihr/e Kind/er an unserer Schule anmelden?
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und stellen Sie dies unserem Sekretariat zu, vielen Dank.
Formular Anmeldung Schüler*in (digital)
Formular Abmeldung Schüler*in (digital)
Formular Abmeldung Schüler*in (Kopiervorlage)
Die Schulleitung wird anschliessend die Klasseneinteilung vornehmen und Ihnen alle nötigen weiteren Informationen zukommen lassen.

Hat sich Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer oder das Betreuungsverhältnis zu Ihrem Kind geändert?
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und stellen Sie dies unserem Sekretariat zu, vielen Dank.
Formular Adressänderung Schüler*in (digital)
Formular Mutation Schüler*in (digital)

 

Beobachtungen und Einschätzungen von Entwicklung und Verhalten der Schülerinnen und Schüler gehören zum Kerngeschäft von Lehrpersonen. Die Beurteilung besteht aus fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Beurteilung basiert auf Wissen, Können, Wollen und Anwenden.

förderorientierte bzw. formative Beurteilung:

  • Der individuelle Lernprozess wird festgehalten, besprochen und durch Ihr Kind selbst eingeschätzt.
  • Sie soll den Kindern Vertrauen in ihr Können und in ihre Fähigkeiten geben und sie dazu bringen, Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen.

summative Beurteilung:

  • Sie gibt Auskunft über den Lernerfolg zu einem bestimmten Zeitpunkt und zeigt auf, ob die zum Ziel gesetzten Kompetenzen erreicht oder noch nicht erreicht sind.
  • Daraus werden neue Ziele definiert.

Beurteilung im Standortgespräch:

  • Ein wichtiger Teil der Beurteilung ist auch das Standortgespräch. Es findet einmal jährlich mit Lehrperson, Eltern und dem Schüler / der Schülerin statt.
  • Es ist ein gleichberechtigter Austausch mit aktivem Einbezug der Kinder und Eltern.
  • Es beinhaltet Beobachtungen zum aktuellen Stand der Entwicklung, sowie Rückblick und Ausblick zu den fachlichen und überfachlichen Kompetenzen.

Bei Interesse finden Sie hier weitere Angaben zur Beurteilung mit dem Lehrplan 21 im Kanton Bern August 2018

Unsere Schule arbeitet eng mit folgenden Fachstellen zusammen:

Erziehungsberatung des Kantons Bern

Abklärungs- und Beratungsstelle bei

  • schwierigen Erziehungssituationen
  • familiären Belastungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • schulischen Lern- und Leistungsproblemen

Gesundheitsdienst der Stadt Bern

Fachstelle für

  • Förderung und Integration von Kindern im Vorschulalter
  • Schulärztliche Untersuchungen inkl. Beratung/Spezialuntersuchungen
  • Schulreifeabklärungen
  • Abklärungen für Logopädie und Psychomotorik
  • Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen

Schulsozialarbeit der Stadt Bern

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern/Jugendlichen, Eltern, Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden und sind kostenlos. Schulsozialarbeit an unserem Standort

Mit der Einführung des Lehrplans 21 verbringen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit in der Schule. Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen nicht dazu, Unterricht zu Hause nachzuholen bzw. ergänzend weiterzuführen. Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Ebenso gehören Übungs-und Vertiefungsphasen, insbesondere auch im Hinblick auf Beurteilungsanlässe, grundsätzlich zum Unterricht.

Deshalb haben wir die Hausaufgaben in unserem Schulkreis bis zum 4. Primarschuljahr abgeschafft.

Die Kinder werden jedoch administrative Aufträge erhalten (etwas von der Schule nach Hause bringen, Material für den Unterricht bereitstellen, usw). Ebenfalls sind zeitweise Aufträge möglich, die explizit nicht in der Schule erledigt werden können (z.B. Interview mit einem Elternteil oder Erhebung von Daten usw.)

Ab dem 5. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben im Zeitrahmen des Lehrplans, d.h.:

  • max. 30-45 Min./Woche für 5. und 6. Schuljahr
  • max. 90 Min./Woche ab dem 7. Schuljahr

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Thema Hausaufgaben mit dem Lehrplan 21 August 2018

Ab dem 5. Schuljahr ist zudem die Anmeldung bei der Aufgabenhilfe möglich: Informationen und Anmeldung Aufgabenhilfe

Ausflüge oder Lager verursachen teilweise Kosten. Die Schule trägt die Kosten wann immer möglich selbst (durch Spezialfinanzierungen, Fonds der Stadt oder durch die Klassenkasse). Manchmal braucht es jedoch einen Elternbeitrag.

Der maximale Elternbeitrag pro Tag beträgt 23.50 CHF. Für ein Skilager, das Ausrüstung und Tickets zu Skigebieten beinhaltet, kann der Elternbeitrag ausnahmsweise höher sein.

Unabhängig von der Höhe des Betrages, werden Elternbeiträge für manche Familien zur Belastung, besonders wenn für mehrere Kinder gleichzeitig ein Elternbeitrag geleistet werden muss. Deshalb dürfen Eltern ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an Schulanlässe an die Schulleitung stellen.

Wir üben in der Schule den Umgang mit Medien von klein auf. Wir fördern das Verständnis und die Kompetenzen sowie die sinn- und massvolle Nutzung für schulische Zwecke.

Umsetzung:

  • iPads im Unterricht:
    • Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse): 5 iPads pro Klasse
    • Zyklus 2u (3. und 4. Klasse): pro zwei Schülerinnen und Schüler ein iPad.
    • Zyklus 2o (5. und 6. Klasse): pro Schülerin und Schüler ein iPad
    • Zyklus 3 (7. bis 9. Klasse): pro Schülerin und Schüler ein iPad
  • WLAN in allen Unterrichtsräumen
  • Drucken

Bedingung:
Eltern setzen sich mit den Nutzungsvereinbarungen auseinander, unterzeichnen diese und geben sie der Klassenlehrperson Ihres Kindes ab:

Übersetzungen der Nutzungsvereinbarungen können Sie bei matthias.werren@base4kids.ch beantragen.

Genauere Angaben zur Einführung der neuen Plattform und der Arbeit mit den iPads finden Sie hier: Informationsanlass Einführung iPads und Plattform Base4Kids2 August 2019

In unserer digitalen Welt, die sich laufend verändert und Neues hervorbringt, das Gleichgewicht und den Überblick zu behalten, ist für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie für Lehrpersonen und Schulleitungen eine grosse Herausforderung. Der Gesundheitsdienst der Stadt Bern bietet deshalb das Beratungsangebot “Digitales Gleichgewicht”.

Die Diagnose und Behandlung des Läusebefalls sind in der Verantwortung der Eltern.
Köpfläuse sind nicht gefährlich, aber lästig. Nur rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis.
(Vorbereitung zu Hause: siehe Hinweise unten.)
Die Schule organisiert mit dem Elternrat die regelmässigen Kontrollen.
(Bei Läusebefall besuchen die Kinder den Unterricht erst am nächsten Tag nach der ersten Behandlung mit Läusemittel wieder.)
Der schulärtzliche Dienst berät die Eltern anlässlich der regelmässig stattfindenden Läusekontrolle in den Schulen, führt die Nachkontrolle durch und bildet neue LausRaus-Mitarbeitende aus.

 

Details finden Sie auf der Website des Elternrates Spitalacker/Breitenrain.

Das RausLaus – Team Spitalacker/Breitenrain:

Die Eltern bereiten LausRaus“-Aktionstag am Vortag zu Hause wie folgt vor:

Der Lehrplan 21 wird im Kanton Bern seit dem 1. August 2018 gestaffelt eingeführt, die Einführungsphase gilt per Sommer 2022 als abgeschlossen. Der neue Lehrplan stärkt insbesondere die Fachbereiche Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik. Er lässt den Schulen vielfältige Freiräume.

Der Lehrplan 21 ist öffentlich zugänglich und online abrufbar: Lehrplan 21

Weitere Informationen rund finden sie hier: Einführung Lehrplan 21 Herbst 2017

Der Schulweg und die Sicherheit auf dem Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) hat hilfreiche Tipps für Eltern rund ums Thema Schulweg.

Am besten kommen die Kinder zu Fuss zur Schule. 

Empfehlung der Schule Spitalacker/Breitenrain in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei:

  • Trottinette erst ab dem 3. Schuljahr
  • Velo erst ab bestandener Veloprüfung ab dem 5. oder 6. Schuljahr

Die Schulleitung achtet bei der Klasseneinteilung auf zumutbare Schulwege. Sie arbeitet mit der Verkehrspolizei, der Stadt Bern und dem Elternrat zusammen und setzt sich somit für möglichst sichere Schulwege ein.

Sollte Ihr Kind zuhause einmal erzählen, dass es auf dem Schulweg von einer unbekannten Person angesprochen wurde, finden Sie hier Hinweise dazu, wie Sie handeln können: Merkblatt Polizei zum Thema Verhalten bei Ansprechen von fremden/bekannten Personen auf dem Schulweg

Aktuelles zu Corona finden Sie hier.

Verwalter: Martin Läderach, Tellplatz 1, 3014 Bern, 031 332 13 09
ferienhaus-buebebaerg@bluemail.chwww.ferienhaus-buebebaerg.ch

Hier finden Sie die aktuellen Feriendaten der Schulen der Stadt Bern. (als pdf)

Die Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Schulschluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan (Ausnahme: Vor den Sommerferien ist Schulschluss am Freitagmittag).
Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Sommerferien 2027)
Unterrichtsfrei sind: Nachmittag Zibelemärit, Nachmittag Gründonnerstag,
Nachmittag 1. Mai, Freitag nach Auffahrt, Nachmittag Heiliger Abend

Aufgrund des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes besteht ein Unfallversicherungs-obligatorium. Alle Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder gegen Unfälle jeglicher Art im Rahmen dieses Obligatoriums zu versichern. Darin sind auch Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, in Landschulwochen, auf Schulreisen und bei andern Veranstaltungen der Schule eingeschlossen.

BS – 9. Kl.: Nach den Herbstferien können Schlittschuhe gemietet werden. Der Mietpreis beträgt
CHF 15.- Die Klassenlehrpersonen informieren die Kinder zu gegebenem Zeitpunkt.
BS 1/2 – KG: Organisation durch Klassenlehrpersonen

Im Herbstquartal besteht die Möglichkeit, Pausenäpfel zu beziehen (Kosten CHF 8.- bis 12.-) Die Äpfel stammen hauptsächlich aus dem Obstgarten beim Schulgarten bei der BSE1, welcher vom Obstbauverein Bern (http://obstbauverein-bern.ch) betreut wird.

Die Schülerinnen und Schüler bilden:
– mit der eigenen Klasse,
– den anderen Klassen,
– den Lehrpersonen und
– den Hauswartsleuten zusammen
eine Gemeinschaft. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten festgelegter Abmachungen sind die Grundlage dafür.

Schulleitung, Lehrerschaft, Schülerrat und Hauswarte Schulstandort Spitalacker / Breitenrain

Allgemeines
Wenn du zu früh zur Schule kommst, darfst du dich unter den Vordächern oder auf dem Pausenplatz aufhalten. Du darfst das Schulhaus erst nach dem ersten Läuten betreten.
Im Schulhaus besteht ein allgemeines Fahrverbot; davon ausgenommen ist der Rollstuhl. Scooter werden vor dem Betreten des Schulhauses zusammengeklappt und werden in Pausen nicht benutzt. Fahrräder und Scooter werden nur für den Schulweg benutzt.
Im Schulhaus sind Spiele mit Bällen und Ähnlichem verboten. Aus Spiel kann leicht ernst werden, deshalb verzichte auf Raufereien.
Betritt fremde Klassenzimmer nur mit Bewilligung einer Lehrerin oder eines Lehrers.
Hilf Energie sparen mit kurzem, aber intensivem Lüften in der kalten Jahreszeit sowie Löschen unnötig brennender Lampen.
Die Benützung der Lifte in den Schulhäusern ist dir nur in Begleitung von Lehrpersonen erlaubt.
Das Schulhaus und dessen Einrichtung sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen meldest du der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder dem Hauswart.
Verlasse das Schulhaus nach Schulschluss so rasch wie möglich.
Verlorene Wertsachen können beim Hauswart abgeholt werden.

 


Im Unterricht
In den Unterrichtszeiten verzichten wir auf Kopfbedeckung und Kaugummi.
BS bis 6. Klasse: Das Mitbringen von elektronischen Geräten ist nicht empfohlen.
Wir verweisen auf die Regeln zu privaten elektronischen Geräten wie Mobiltelefone, Smartwatches usw.
Für die Aufnahme von Nahrungsmitteln und Getränken stehen dir grundsätzlich die Pausen zur Verfügung. Beachte dazu die geltenden Klassenregeln.
An Reinigungstagen werden die Stühle auf das Pult gestellt.

Gesundheit / Hygiene
Schülerinnen und Schüler der BS bis 6. Klasse tragen im Klassenzimmer Hausschuhe.
Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen empfehlen wir dies auch auf der Oberstufe.
Wirf Abfälle in den Papierkorb oder in den Abfalleimer sowie Pet – Flaschen in die entsprechenden Sammelbehälter. Altpapier wird im Klassenzimmer gesammelt.
Im Schulhaus und auf dem Schulareal ist das Spucken untersagt.
Toiletten sind keine Aufenthaltsorte. Verlasse sie so, wie du sie anzutreffen wünschst.
Auf dem Schulareal besteht ein Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
Alle gefährlichen “Spielzeuge” bleiben zu Hause. (So z.B. Messer, Wurfsterne, Laser-Pointer, Soft-Gun-  und Luftpistolen usw.)

Pausenplatz
Verbringe die grosse Pause auf dem Pausenplatz. Du darfst während der ordentlichen Schulzeit das Schulareal nicht verlassen. Ausnahmen bewilligt die zuständige Lehrperson.
Für Ballspiele stehen dir nur die dafür vorgesehenen Spielfelder zur Verfügung.
Beachte die Zuteilungen gemäss speziellem Plan.
Kastanien, Steine und Eisstücke werden nicht geworfen. Das Klettern auf Bäume ist nicht erlaubt.

Für die Schulgebäude Spitalacker/Breitenrain gilt:
Die Schulgebäude sind für Schülerinnen und Schüler wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 07.50 – 18.00 Uhr.

Für die Schulanlage Spitalacker gilt ausserdem:
Im Estrich halten sich keine Schülerinnen und Schüler auf.
Wirf keine Gegenstände auf die Glasdächer und klettere auch nicht hinauf.
Das Befahren des Kunststoffbelages ist verboten.
Das Werfen von Schneebällen ist für Zyklus 1 nur auf dem Allwetterplatz, für Zyklus 2 nur auf dem Kunstrasen (Seite Domicil) und für Zyklus 3 nur auf dem Kustrasen (Seite Viktoriastrasse) erlaubt. Zuschauende ausserhalb der Zonen werfen keine Schneebälle.
Schneeskulpturenbau Zykus 1 und Zyklus 2 auf der Wellenlandschaft und auf dem Hartplatz.

Für das Schulhaus Breitenrain gilt ausserdem:
Der Hauseingang am Turnweg wird nach Schulschluss geschlossen.
Wirf keine Gegenstände auf die Dächer und klettere nicht an Fassaden hoch.
Das Werfen von Schneebällen ist nur auf dem Rasenfussballfeld erlaubt.


 

Regeln zu privaten elektronischen Geräten wie Mobiltelefone, Smartwatches usw.

Grundsätze:

  • Die Schule setzt keinen Besitz eines Handys oder Smartphones voraus.
  • Die Schule übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Defekt von persönlichen elektronischen Geräten. Schülerinnen und Schüler nehmen die elektronischen Geräte auf eigene Gefahr in die Schule und geben sie während der vorgegebenen Zeiten in ein von der Lehrperson vorgesehenem nicht abgeschlossenem Ort ab oder legen sie, falls vorhanden, in ihr Schliessfach.
  • Der Dialog zum Umgang mit privaten elektronischen Geräten zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler ist wichtig und wird gelebt.

Regeln:

  • Mit Erlaubnis der Lehrpersonen dürfen Smartphones im Unterricht ergänzend zu den Tablets für schulische Zwecke temporär genutzt werden.
  • Mit Erlaubnis der Lehrpersonen darf in Ausnahmefällen telefoniert oder eine Nachricht geschrieben werden.
  • In Notfällen (bspw. bei Unfällen um Hilfe zu holen, etc.) darf ein Anruf ohne Rückfrage getätigt werden. Wenn immer möglich macht dies aber die Lehrperson.
  • Vor bzw. nach der Schule sowie Zyklus 3 in der grossen Pause, kann das elektronische Gerät ausserhalb der Schulgebäude genutzt werden. Es wird auf das geltende öffentliche Recht hingewiesen: Insbesondere sind auf dem gesamten Schulgelände Videoaufnahmen sowie Fotografien untersagt.
  • Bei Klassenausflügen und Schulanlässen liegt es im Ermessen der verantwortlichen Lehrpersonen über die Nutzung zu entscheiden. Es gilt online-/offline Zeiten zu definieren.

Massnahmen:

  • Bei einem Verstoss wird das Gerät von der Lehrperson bis zum Ende ihres Unterrichts eingezogen.
  • Dialog: Bei Verstössen gilt: 1. Persönliches Gespräch zwischen Lehrperson und Schulkind 2. Einbezug Klassenlehrperson 3. Elterneinbezug 4. Schulleitungseinbezug

Co-Schulleitungsteam Schulstandort Spitalacker/Breitenrain, Sept. 2021

 


Kleiderregeln

 

Adressen Behörden


Weitere Adressen

  • Geschäftsführender Schulleiter Schulkreis Breitenrain/Lorraine
    Marcel Sahli, Gotthelfstrasse 40, 3013 Bern, 031 321 24 01, marcel.sahli@bern.ch

 

  • Erziehungsberatung EB Bern
    Effingerstrasse 12, 3011 Bern, 031 633 41 41, eb.bern@be.ch

 

 

  • Polizei, Verkehrssicherheit und Prävention
    Schermenweg 5, 3001 Bern, 031 638 60 82
  • Stab Prävention André Weber (Wache Ost), Brunnadernstrasse 42,3006 Bern, 031 638 59 46, pwbn@police.be.ch, www.police.be.ch
  • Zentrale Kantonspolizei Bern, Nordring 30, Postfach, 3001 Bern, 031 638 81 11, www.police.be.ch

 

 

  • Notaufnahmegruppe für Jugendliche NAG                                                                           
    Buchserstrasse 44, 3006 Bern, 031 381 79 07, nag@schlossmatt-bern.ch

 

 

 

 


Fachstellen und schulergänzende Angebote

  • Gesundheitsdienst Bern-Nord – Schulärztlicher Dienst
    Frau Dr. Franziska Zöllner, Frau Dr. Klaudia Rehbein, Frau Andrea Batt, Herr Dr. Christian Albert (Bereichsleiter), Frau Jennifer Sterchi, Frau Yvonne BongniUnser Angebot ist kostenlos, vertraulich (ärztliche Schweigepflicht) und richtet sich an Schülerinnen/Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und weitere Fachpersonen:
    • Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse
    • Impfberatungen und Durchführung von Impfungen
    • Abklärungen für Spezialunterricht (Psychomotorik, Logopädie)
    • Sprachheilschulabklärungen, Schulbereitschaftsabklärungen
    • Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Themenbereich Gesundheit und Schule

 

 

  • Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen
    Alle drei Standorte sind Mitglieder des Schweizerischen Netzwerks Gesundheitsfördernder Schulen. In diesem Rahmen verfügen sie über Gesundheitsteams, die von ausgebildeten Ge-sundheitskoordinatorInnen geleitet werden. Näheres zum Netzwerk: www.gesunde-schulen.ch.

 

  • Unterstützung bei der Berufswahl (7.-9. Klasse)
    Im Schulhaus: Kurzgespräche mit dem zuständigen Berufsberater (Anmeldung über die Klassenlehrperson)
    Im Berufsbildungszentrum (BIZ) persönliche Beratung nach Vereinbarung:
    Öffnungszeiten Infothek: Montag bis Donnerstag 12.00 – 18.00 Uhr, Freitag 12.00 – 17.00 Uhr
    Adresse: Bremgartenstrasse 37, 3012 Bern, 031 633 80 00

 

  • Bibliothek
    Die Schulbibliotheken stehen allen Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung.

 


 Adressen weiterer Quartierorganisationen

 

 

 

Elternabend für fremdsprachige Eltern

Das Schulamt organisiert Elternabende für fremdsprachige Eltern in ihrer jeweiligen Sprache zu wichtigen Schulthemen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen: Nadine Soltermann: 031 321 60 11, fremdsprachige_eltern@yahoo.com, nadine.soltermann@bern.ch,


Beratung und Kurse für Fremdsprachige

  • MuKi-Deutschkurse: Deutschkurse für anderssprachige Mutter und ihre Kinder (2,5-5 Jahre)
    Schulamt der Stadt Bern, Effingerstrasse 21, 3001 Bern,
    Frau Franziska Lehmann, 031 321 64 78, franziska.lehmann@bern.ch / www.bern.ch

 

 

  • ISA : Informationsstelle für Ausländerinnen-und Ausländerfragen (Information, Beratungen, Kurse)
    Speichergasse 29, 3011 Bern, 031 310 12 70, isa@isabern.ch / www.isabern.ch