Ferienbetreuung Sp/Br

Ab den Herbstferien 2022 findet die Ferienbetreuung für alle Kinder im Schulstandort Spitalacker/Breitenrain in allen Ferienwochen in der Regel in der Tagesbetreuung Wyleregg, (Wylerstrasse 25) statt.
Bei entsprechend grossen Anmeldezahlen kann die Ferienbetreuung auch in der Filiale Feuerwehr stattfinden.

Die Betreuung wird so weit als möglich von den Betreuungspersonen der Tagesbetreuung Wyleregg übernommen.

Die Leitung der Tagesbetreuung Spitalacker/Breitenrain ist auch für die Ferienbetreuung Wyleregg zuständig.

Verpflegung
Die Qaurtierküche Wyleregg übernimmt gemäss dem Qualitätslabel Fourchette verte, das Label der ausgewogenen Ernährung.

  • Für Anmeldungen Herbstferien 2025 / Anmeldeschluss 31. Mai 2025
    => Anmeldung über KIBON (oder in «Papierform» als pdf zum Download)
  • Für Anmeldungen Winterferien 2025/26 / Anmeldeschluss 31. Oktober 2025
    => Anmeldung über KIBON (oder in «Papierform» als pdf zum Download)
  • Für Anmeldungen Sport- und Frühlingsferien 2026 / Anmeldeschluss 15. Dezember 2025
    => Anmeldung über KIBON (oder in «Papierform» als pdf zum Download)
  • Für Anmeldung der Sommerferien 2026 / Anmeldeschluss 31. März 2026
    => Anmeldung über KIBON (oder in «Papierform» als pdf zum Download)
  • Für Anmeldungen Herbstferien 2025; Winterferien 25/26; Sport- und Frühlings- und Sommerferien 2026
    => Anmeldung über KIBON (oder in «Papierform» als pdf zum Download)
  • Tarife Ferienbetreuung / Wegleitung Kibon – Anmeldung

Ausnahmen für eine Aufnahme nach dem 15. Dezember 2025

  • Zuzüger
  • Erziehungsberechtigte gehen einer neuen Arbeit nach / Pensenänderung
  • Sozialpartner melden, dass die Kinder Betreuung brauchen

Kosten

Die Kosten für die Ferienbetreuung werden analog der Tagesbetreuung / der Ganztagesschule einkommensabhängig abgestuft. Die Betreuungskosten bewegen sich zwischen Fr. 10.- bis 50.- pro Tag. Ein Betreuungstag umfasst 11 Stunden, wovon 10 verrechnet werden.
Das Mittagessen beträgt je nach Einkommen Fr. 3.-, 6.- oder 9.-.
Die Gebühren werden periodisch für die bestellten Leistungen gemäss Anmeldung, sie werden nach den Ferien in Rechnung gestellt.

Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich keinen Gebührenerlass zur Folge.
Ausnahmen:
 Keine Gebühren sind gemäss der städtischen Verordnung über die Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern (Art. 44, Abs. 4 und 5) geschuldet

  • bei ärztlich bestätigter Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin wegen Krankheit und Unfall
  • bei Abwesenheit wegen gewichtiger und unvorhergesehener familiärer Ereignisse

Abmeldung

Abmeldung Ferienbetreuung ohne Kostenfolge

  • Wegzug
  • Arbeitsverlust

Für Abmeldungen von einem Angebot während der Ferienzeit nach dem Anmeldetermin schulden die Eltern oder Erziehungsberechtigten:

  • 20 Prozent der Gebühr für das bestellte Angebot bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn des Angebots;
  • 70 Prozent der Gebühr bei einer Abmeldung bis fünf Tage vor Beginn des Angebots;
  • die gesamte Gebühr bei späterer Abmeldung