Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet für alle Kinder im Schulstandort Breitfeld/Wankdorf in allen Ferienwochen in der Tagesbetreuung Breitfeld statt.

Die Betreuung wird soweit als möglich von den Betreuungspersonen der Tagesbetreuung Breitfeld und der Ganztagesschule Wankdorf übernommen.

Die Leitung der Tagesbetreuung Breitfeld ist auch für die Ferienbetreuung Breitfeld zuständig.

Verpflegung
Das Catering übernimmt die Qaurtierküche Wyleregg gemäss dem Qualitätslabel Fourchette verte, das Label der ausgewogenen Ernährung.

Öffnungszeiten
Die Betreuung während der Ferien wird gesamtstädtisch von 7:00-18:00 Uhr angeboten.

Ausnahme sind die Kalenderwochen 30 & 52, wo in der ganzen Stadt keine Ferienbetreuung stattfindet.

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt jeweils via KLAPP.

(ausgenommen für die Herbstferien – Diese Anmeldung erfolgt jeweils gleichzeitig mit dem Versand der Klassenunterlagen im Mai).

Folgende Anmeldefristen sind in der Stadt Bern verbindlich:

Ferienbetreuung Herbstferien 2025: Samstag, 31. Mai 2025

Ferienbetreuung Winterferien 2025: Freitag, 31.Oktober 2025

Ferienbetreuung Februarferienwoche und Frühlingsferien 2026: Montag, 15. Dezember 2025

Ferienbetreuung Sommerferien 2026: Dienstag, 31. März 2026

Alle fristgerecht angemeldeten Kinder haben einen Betreuungsplatz.

 

Anmeldung über KIBON oder Anmeldeformular als Download in Papierform:

Ausnahmen für eine Aufnahme nach Anmeldeschluss:

  • Zuziehende Personen
  • Erziehungsberechtigte gehen einer neuen Arbeit nach/Pensenänderung
  • Sozialpartner:in melden, dass die Kinder Betreuung brauchen

Kosten

Die Kosten für die Ferienbetreuung werden analog der Tagesbetreuung / der Ganztagesschule einkommensabhängig abgestuft. Die Betreuungskosten bewegen sich zwischen Fr. 10.- bis 50.- pro Tag. Ein Betreuungstag umfasst 11 Stunden, wovon 10 verrechnet werden.
Das Mittagessen beträgt je nach Einkommen Fr. 3.-, 6.- oder 9.-.
Die Gebühren werden periodisch für die bestellten Leistungen gemäss Anmeldung, sie werden nach den Ferien in Rechnung gestellt.

Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich keinen Gebührenerlass zur Folge.
Ausnahmen:
Keine Gebühren sind gemäss der städtischen Verordnung über die Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern (Art. 44, Abs. 4 und 5) geschuldet

  • bei ärztlich bestätigter Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin wegen Krankheit und Unfall
  • bei Abwesenheit wegen gewichtiger und unvorhergesehener familiärer Ereignisse

Abmeldung

Abmeldung Ferienbetreuung ohne Kostenfolge

  • Wegzug
  • Arbeitsverlust

Für Abmeldungen von einem Angebot während der Ferienzeit nach dem Anmeldetermin schulden die Eltern oder Erziehungsberechtigten:

  • 20 Prozent der Gebühr für das bestellte Angebot bei einer Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn des Angebots;
  • 70 Prozent der Gebühr bei einer Abmeldung bis fünf Tage vor Beginn des Angebots;
  • die gesamte Gebühr bei späterer Abmeldung